Corona-Update 5.11.21

05. November 2021

Quelle: btv.de

Am 3. November 2021 hat das Bayerische Kabinett eine Verschärfung der Corona-Regelungen festgelegt und die „Krankenhausampel“ überarbeitet. Die neuen Regeln gelten ab Samstag, den 6. November 2021

ABER: Erst wenn nach Feststellung des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege die jeweiligen strengeren Richtwerte für die Krankenhausampeln überschritten sind, gelten ab dem auf die Feststellung folgenden Tag die neuen Maßnahmen. Das heißt konkret, wir müssen auch im Tennissport die Regelungen erst ab Sonntag, den 07.11.2021 umsetzen.

Mit den aktuellen Werten stünde die Ampel am Samstag auf gelb und in ganz Bayern würden verschärfte Maßnahmen gelten (Stufe 2). 27 Landkreise müssten laut heutigem Stand sogar die Regelungen der Krankenhausampel rot (Stufe 3) beachten. Dies hat auch Auswirkungen auf den Tennissport inklusive der laufenden BTV-Winterrunde und allen Turnieren in den bayerischen Hallen. 

Die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist derzeit leider noch nicht veröffentlicht, aber aus dem >>Protokoll der Kabinettsitzung ergeben sich folgende Regelungen für Tennis im Innenbereich (im Außenbereich darf wie gehabt ohne Einschränkungen gespielt werden):

  • Stufe 1: Regionen mit 7-Tages-Inzidenz über 35: 3G*-Regelung
  • Stufe 2:  Bei Krankenhausampel gelb (bayernweit): 3G+*-Regelung
  • Stufe 3: Bei Krankenhausampel rot (bayernweit) oder bei einer 7-Tage-Inzidenz über 300 und einer Auslastung der Intensivbetten von mindestens 80 Prozent (regional): 2G*-Regelung

*3G: Zugang für Geimpfte, Genesene und Getestete (PCR-Test max.48 Stunden alt; Schnelltest max. 24 Stunden alt; Selbsttest unter Aufsicht vor Ort). Getesteten gleichgestellt sind Kinder bis zum 6. Geburtstag und Schülerinnen und Schüler, die Regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen. Sowie noch nicht eingeschulte Kinder.

*3G+: Zugang für Geimpfte, Genesene und Getestete (PCR-Test max. 48 Stunden alt). Getesteten gleichgestellt sind Kinder bis zum 6. Geburtstag und Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen. Sowie noch nicht eingeschulte Kinder.

*2G: Zugang für Geimpfte und Genesene. Kinder unter 12 Jahren haben auch bei 2G Zutritt unabhängig von ihrem Impfstatus.

Bitte informieren Sie sich bei den örtlichen Behörden, welche Stufe im Landkreis Ihres Spielorts aktuell Gültigkeit hat. Eine Übersichtskarte über die Intensivbettenbelegung finden Sie >>hier<<.

Eine Übersichtskarte über die 7-Tages-Inzidenzen finden Sie >>hier<<.

Verordnungen

Bitte informieren Sie sich auch selbst regelmäßig über die Regelungen der >>14. Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung (Stand19.10.2021) sowie des Rahmenkonzeptes Sport vom 20. Oktober 2021 (keine wesentlichen Änderungen für den Tennissport seit dem letzten Rahmenkonzept) oder auch über die FAQs der Bayerischen Staatsregierung.

Testung von Trainern

Es sind noch kein Details von Seiten der Regierung veröffentlich, dieser Satz lässt jedoch darauf schließen, dass für Trainer ein einfacher Schnelltest zwei mal die Woche ausreichend ist:

Die Zugangsregelung „3G“ (einfacher Schnelltest zweimal pro Woche genügt) gilt in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten im Falle der roten Stufe außerdem für alle Beschäftigten, die während ihrer Arbeit Kontakt zu anderen Personen haben (egal ob Kunden, andere Beschäftigte oder sonstige Personen).